Barrierefreier Grundriss mit Bewegungsflächen DIN 18040

Was ist DIN 18040?

Die DIN 18040 ist die zentrale Norm für barrierefreies Bauen in Deutschland. Erfahren Sie, welche Teile es gibt und was sie regeln.

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Die DIN 18040 – Grundlage barrierefreien Bauens

Die DIN 18040 ist das zentrale Regelwerk für barrierefreies Planen und Bauen in Deutschland. Sie unterscheidet sich zwischen drei wichtigen Teilen, die unterschiedliche Anwendungsbereiche abdecken:

DIN 18040-1: Öffentlich zugängliche Gebäude

Teil 1 regelt die Anforderungen für öffentlich zugängliche Gebäude wie Büros, Schulen, Geschäfte oder Gastronomiebetriebe. Hier gelten erhöhte Anforderungen, da eine breitere Nutzerschaft mit unterschiedlichsten Bedürfnissen erwartet wird.

DIN 18040-2: Wohnungen

Teil 2 spezifiziert die Anforderungen für barrierefrei gestaltete Wohnungen. Sie unterscheidet zwischen dem allgemeinen Mindeststandard und dem R-Standard für uneingeschränkte Rollstuhlnutzung.

DIN 18040-3: Öffentlicher Verkehrs- und Freiraum

Teil 3 behandelt die barrierefreie Gestaltung von Wegen, Querungsstellen und Außenanlagen im öffentlichen Raum.

Wichtig zu wissen: Die DIN 18040 arbeitet mit Schutzzielen, nicht mit starren Vorschriften. Das bedeutet: Auch alternative Lösungen sind möglich, wenn sie das gleiche Schutzziel erreichen.

Bewegungsflächen – Das Herzstück barrierefreier Planung

Bewegungsflächen sind der Grundstein jeder barrierefreien Planung. Sie ermöglichen das sichere Manövrieren mit Rollstuhl, Rollator oder Gehhilfen und dienen als Basis für alle weiteren Planungsentscheidungen.

Standard-Bewegungsflächen

  • Allgemein: 120 × 120 cm für einfache Richtungswechsel
  • Rollstuhl (R-Standard): 150 × 150 cm für Wende- und Rangierbewegungen
  • Begegnung: 180 × 180 cm für Begegnung zweier Rollstuhlfahrer

Praktische Anwendung

Bewegungsflächen dürfen sich überlagern, was in der Praxis bedeutet: Vor WC, Waschtisch und Dusche kann die gleiche 150×150 cm Fläche genutzt werden. Das ermöglicht kompakte, aber voll nutzbare Grundrisse.

Häufige Planungsfehler

  • Türen schlagen in Bewegungsflächen hinein
  • Zu knappe Dimensionierung in Küchen
  • Fehlende Wendeflächen vor Badezimmertüren

Förderprogramme für barrierefreie Umbauten

Verschiedene Förderprogramme können die Finanzierung von Umbaumaßnahmen erheblich unterstützen. Die wichtigsten Optionen im Überblick:

KfW-Programm 159: Altersgerecht Umbauen

  • Förderart: Zinsgünstiger Kredit
  • Höhe: Bis zu 50.000 € pro Wohneinheit
  • Verwendung: Schwellenlose Zugänge, barrierefreie Bäder, Anpassung der Raumaufteilung

Pflegekasse: Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen

  • Förderart: Zuschuss
  • Höhe: Bis zu 4.180 € pro Person
  • Voraussetzung: Anerkannter Pflegegrad

Steuerliche Vorteile

Handwerkerleistungen können nach § 35a EStG mit 20% direkt von der Steuerschuld abgezogen werden (maximal 1.200 € pro Jahr).

Wichtig: Antrag vor Baubeginn!

Alle Förderanträge müssen vor Beginn der Maßnahmen gestellt werden. Planen Sie ausreichend Zeit für die Antragsstellung ein.

Kostenrahmen für barrierefreie Umbauten

Die Kosten für barrierefreie Umbauten variieren stark je nach Umfang und baulichen Gegebenheiten. Die folgenden Richtwerte geben einen ersten Überblick:

Badezimmer

  • Einfache Anpassungen: 8.000 – 15.000 €
  • Vollumbau barrierefrei: 15.000 – 35.000 €
  • Premium-Ausstattung: 25.000 – 50.000 €

Küche

  • Einfache Anpassungen: 5.000 – 12.000 €
  • Vollumbau barrierefrei: 20.000 – 40.000 €
  • Höhenverstellbare Systeme: 8.000 – 15.000 € zusätzlich

Eingang & Türen

  • Rampe (stationär): 800 – 3.000 €
  • Automatik-Tür: 3.000 – 8.000 €
  • Türverbreiterung: 1.500 – 4.000 €

Kostenreduktion durch Förderung

Durch geschickte Nutzung der Förderprogramme können 30-50% der Kosten reduziert werden. Eine frühzeitige Planung und Beratung zahlt sich aus.